Was du schriftlich bekommst
Bevor du etwas unterschreibst, steht die Zusage in deinem Angebot und im Einzelauftrag. Sie gilt für genau die Stelle, die dort genannt ist. Darin steht auch, welches Ergebnis wir dir zusagen. Es gibt zwei Arten:
- Eine Einstellung. Sie zählt, sobald zwischen dir und einer Person aus unserer Kampagne ein unterschriebener Arbeitsvertrag oder eine verbindliche schriftliche Zusage vorliegt.
- Eine feste Zahl qualifizierter Bewerbungen. Qualifiziert heißt: Die Bewerbung erfüllt die Anforderungen, die im Einzelauftrag für die Stelle stehen. Es zählen die Angaben, die der Bewerber beim Eingang macht. Ob er zum Gespräch kommt oder eingestellt wird, zählt bei dieser Art nicht. Bewirbt sich dieselbe Person erneut, zählt das erst nach 30 Tagen als neue Bewerbung.
Welche der beiden Arten für dich gilt, sagen wir dir vor der Unterschrift und schreiben es ins Angebot. Geht es dir um eine Einstellung, frag im Gespräch ausdrücklich danach.
Was zählt und was nicht
Es zählt, was in deinem Vertrag steht. Mündliche Aussagen, Prognosen, Erfahrungswerte und Werbung sind keine Garantie, auch diese Seite nicht. So steht es in unseren AGB. Diese Seite erklärt, wie die Garantie funktioniert.
So läuft es ab
- Du fragst an und sagst uns, wen du suchst. Anfrage und Erstgespräch kosten nichts.
- Wir prüfen deine Region, das Gehalt und was du sonst bietest. Sehen wir kein Potenzial, sagen wir ab. Dann verkaufen wir dir auch nichts.
- Du bekommst ein Angebot. Darin stehen die Stelle, die Art der Garantie und die Laufzeit.
- Nach deiner Zusage zum Angebot folgen 14 Tage Einrichtung. In dieser Zeit lieferst du, was wir für den Start brauchen.
- Danach beginnt die Laufzeit. Steht im Einzelauftrag nichts anderes, dauert sie drei Monate.
- Wird das Ergebnis in der Laufzeit erreicht, ist die Garantie erfüllt. Wird es nicht erreicht, meldest du das an, und wir arbeiten weiter. Wie, steht im nächsten Abschnitt.
Woran wir vorher prüfen, ob die Garantie möglich ist
- Deine Region: Wie viele passende Fachkräfte sind in deinem Umkreis überhaupt erreichbar? In der Großstadt sieht das anders aus als auf dem Land.
- Das Gehalt: Zahlst du weniger als in der Region üblich, merken die Bewerber das zuerst. Die Löhne am Markt können wir nicht ändern.
- Was du sonst bietest: Arbeitszeiten, Fahrzeug, Weiterbildung, ein Team, in dem man bleiben will. Wir sorgen dafür, dass viele Fachkräfte deine Stelle sehen. Einen Arbeitsplatz schönreden können wir nicht.
Sehen wir kein Potenzial, sagen wir ab. Genau das macht die Garantie wertvoll: Wir sagen nur zu, was wir halten können.
Wenn das Ergebnis ausbleibt
Die Regeln dafür stehen in § 5 der AGB der Lippe Personal GmbH. Zu ihr gehört Rheinwerk Personal. In einfachen Worten:
- Wird das vereinbarte Ergebnis in der Laufzeit nicht erreicht, arbeiten wir für die betroffene Stelle weiter. Ohne weiteres Honorar, bis die Garantie erfüllt ist.
- Die Weiterarbeit dauert höchstens drei Monate. Es sei denn, im Einzelauftrag steht ein anderer Zeitraum.
- Das Werbebudget zahlst du in dieser Zeit weiter. Das ist das Geld, das für die Anzeigen an die Plattformen geht, etwa Meta oder Google.
- Geld zurück gibt es nicht. Bereits gezahlte Vergütung wird nicht erstattet.
- Du meldest den Anspruch in Textform an, zum Beispiel per E-Mail. Und zwar spätestens 14 Tage nach Ende der ersten Laufzeit. Erst mit dieser Meldung beginnt die Weiterarbeit. Meldest du dich nicht rechtzeitig, entfällt der Anspruch.
Die Bedingungen, vollständig
Eine Garantie verpflichtet beide Seiten. Wir stehen nur für ein Ergebnis ein, wenn die Bewerber auch bei dir ankommen. Deshalb gilt sie nur, wenn du diese Punkte einhältst:
- Du meldest dich bei neuen Bewerbungen innerhalb von drei Werktagen. Und du arbeitest die Bewerberliste laufend ab. Ein guter Monteur, der eine Woche nichts hört, ist weg.
- Du füllst den Fragebogen zum Start innerhalb von drei Werktagen nach Auftrag aus. Du nimmst die vereinbarten Termine wahr. Und du stellst vorhandene Bilder bereit.
- Deine Angaben zur Stelle stimmen. Suchst du einen Monteur und meinst einen Meister, kommen die falschen Leute. Sind die Angaben falsch, entfällt die Garantie.
- Die Anzeigen, Werbekonten und Kampagnen, die wir für dich betreuen, änderst du nicht ohne Absprache. Das heißt: nicht stoppen, abschalten, löschen oder neu starten. Verhindert so ein Eingriff unsere Arbeit, entfällt die Garantie.
- Du stellst alles, was wir für den Start brauchen, vollständig bereit. Und zwar innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsschluss. Sonst entfällt die Leistung für diese Stelle. Die Vergütung bleibt trotzdem bestehen.
- Die Laufzeit beginnt nach den 14 Tagen Einrichtung, auch wenn die Kampagne später startet. Etwa weil Bilder später kommen oder ein Termin ausfällt.
- Stellst du jemanden aus unserer Kampagne ein, meldest du uns das innerhalb von drei Werktagen. Maßgeblich ist der unterschriebene Vertrag oder die verbindliche Zusage, nicht der erste Arbeitstag. Meldest du eine Einstellung nicht, wird sie trotzdem auf die Garantie angerechnet. Ein Anspruch wegen zu weniger Einstellungen oder Bewerbungen ist dann insoweit ausgeschlossen.
- Bei einem Garantieanspruch dürfen wir prüfen, ob die vereinbarten Abläufe eingehalten wurden. Dazu sehen wir die dokumentierten Bewerbungsverläufe ein. Wenn nötig, sprechen wir bis zu drei Monate nach Vertragsende mit Bewerbern.
Und das deckt die Garantie nicht ab:
- Andere Stellen als die, die im Einzelauftrag genannt ist.
- Dass jemand für immer bleibt. Das kann dir niemand ehrlich garantieren. Ob eine neue Fachkraft bleibt, entscheidet sich oft in den ersten Wochen. Wichtig sind ein Ansprechpartner und eine gute Einarbeitung. Worauf es dabei ankommt, sagen wir dir vorher.
- Eine Rückzahlung bereits gezahlter Vergütung.
Das ist keine Rechtsberatung. Es gelten der Wortlaut der AGB und dein Einzelauftrag.
So prüfst du jede Garantie, auch unsere
Garantien sind in der Branche ein beliebtes Verkaufsargument. Manche halten. Bei anderen bleibt nach dem Kleingedruckten wenig übrig. Mit diesen Fragen erkennst du den Unterschied, bei jedem Anbieter:
- Steht die Garantie im Vertrag oder nur auf der Website? Nur was unterschrieben ist, gilt.
- Was genau wird garantiert? Eine Einstellung, eine Zahl von Bewerbungen oder eine Zahl von Gesprächen? Das sind drei sehr verschiedene Dinge.
- Was passiert, wenn das Ergebnis ausbleibt? Weiterarbeit, Geld zurück oder nur ein Gespräch?
- Wer zahlt in dieser Zeit die Werbung?
- Welche Pflichten hast du? Und was passiert, wenn du eine davon verpasst?
- Bis wann musst du den Anspruch anmelden? Und in welcher Form?
- Bekommt jeder die Garantie? Wenn ja: Wie will der Anbieter sie halten, ohne deine Region zu kennen?
Bei uns beantwortet diese Seite alle sieben Fragen. Verbindlich sind die AGB und dein Einzelauftrag.
Warum eine Garantie ohne Bedingungen misstrauisch machen sollte
Ein Anbieter garantiert jedem Betrieb in jeder Region eine Einstellung? Dafür gibt es zwei Erklärungen. Entweder sind die Bedingungen im Kleingedruckten kaum zu erfüllen. Dann greift die Garantie selten. Oder die Kosten für Fehlschläge stecken schon im Preis. In beiden Fällen zahlst du für ein Versprechen, das wenig wert ist.
Wir gehen den anderen Weg: erst prüfen, dann zusagen. Das steht auch in unseren Grundsätzen auf der Seite Über uns. Wie die Suche danach abläuft, steht auf der Seite zum Social Recruiting im Handwerk. Was sie kostet, hängt an deinem Fall. Du kennst den Betrag vor dem Auftrag. Mehr dazu auf der Seite zu den Kosten.
Häufige Fragen
Garantiert ihr immer eine Einstellung?
Nein. Je Auftrag garantieren wir entweder eine Einstellung oder eine feste Zahl qualifizierter Bewerbungen. Welche der beiden für dich gilt, steht in deinem Angebot, bevor du unterschreibst.
Bekommt jeder Betrieb die Einstellungsgarantie?
Nein. Das hängt an deiner Region, am Gehalt und an dem, was du sonst bietest. Das prüfen wir vorher. Sehen wir kein Potenzial, sagen wir ab. Dann verkaufen wir dir nichts, was nicht funktioniert.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn es nicht klappt?
Nein. Eine Geld-zurück-Garantie gibt es nicht. Wird das vereinbarte Ergebnis nicht erreicht, arbeiten wir für die Stelle bis zu drei Monate weiter, ohne weiteres Honorar. Das Werbebudget zahlst du in dieser Zeit weiter.
Was ist, wenn der neue Mitarbeiter nach drei Monaten wieder geht?
Dann reden wir darüber, warum. Meistens liegt es nicht an der Auswahl, sondern an den ersten Wochen. Dass jemand für immer bleibt, kann dir niemand ehrlich garantieren. Was im Einzelfall vereinbart ist, steht in deinem Vertrag.
Wo steht, was genau garantiert wird?
Im Angebot und im Einzelauftrag, den du unterschreibst. Die allgemeinen Regeln stehen in § 5 der AGB der Lippe Personal GmbH. Werbeaussagen sind keine Garantie, auch nicht auf dieser Seite.
Wann erfahre ich, ob ich die Garantie bekomme?
Vor der Zusammenarbeit. Nach dem Erstgespräch prüfen wir deine Region. In der Strategieberatung bekommst du dann eine Zusage oder eine Absage. Den Anfang machst du mit einer Anfrage. Anfrage und Erstgespräch sind kostenlos.
