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Monteur macht im Transporter Pause und schaut auf sein Smartphone

Leistung · Direktansprache

Direktansprache: Fachkräfte erreichen, die keine Anzeigen lesen

Für manche Stellen gibt es in deinem Umkreis nur wenige Leute, die das wirklich können. Viele von ihnen sind zufrieden beschäftigt und suchen gerade nicht. Ein gutes, passendes Angebot würden sie trotzdem prüfen. Dafür muss man sie einzeln finden und persönlich ansprechen.

Fachlich geprüft von Jan-Luka Koch und Sascha Kruse, Strategieberatung
Stand

Warum die Besten selten von allein wechseln

Ein guter Meister hat keinen Grund, abends Stellenbörsen durchzugehen. Sein Chef weiß, was er an ihm hat. Die Baustellen laufen, und das Gehalt ist in Ordnung. Unzufrieden ist er trotzdem oft. Aber nicht so sehr, dass er selbst etwas unternimmt. Fachleute nennen solche Leute passive Kandidaten. Sie sind fest angestellt und suchen nicht. Für das richtige Angebot sind sie aber offen.

Für viele Stellen im Handwerk sind das genau die Leute, die du brauchst. Eine Anzeige wartet darauf, dass jemand sie sieht und sich meldet. Das klappt für viele Stellen gut. Den Bauleiter, der seit zehn Jahren seine Baustellen sauber abschließt und gerade nicht sucht, erreichst du so aber oft nicht. Warum diese Stellen gerade so lange offen bleiben, steht im Ratgeber zum Fachkräftemangel im Handwerk.

Begriffe

Direktansprache, Active Sourcing und Headhunting meinen im Kern dasselbe. Nicht der Bewerber meldet sich, sondern jemand geht gezielt auf ihn zu. Active Sourcing ist der englische Fachbegriff für diese aktive Suche. Headhunting sagt man meist bei Führungskräften. Mehr dazu im Glossar unter Direktansprache.

So läuft Direktansprache bei uns ab

Am Anfang steht ein Erstgespräch von 15 Minuten am Telefon. Vor dem ersten Anruf prüfen wir, was in deiner Region überhaupt geht. Die Direktansprache selbst läuft in vier Schritten.

  1. Suche: Wir legen mit dir fest, wen genau du brauchst: Aufgaben, Standort, Erwartungen. Dann suchen wir in deinem Umkreis, meist 25 Kilometer. Über welche Wege wir suchen, legen wir im Auftrag mit dir fest.
  2. Erstkontakt: Jeder bekommt eine persönliche Nachricht oder einen Anruf. Mit Namen und einzeln, nicht als Rundschreiben. Wir sprechen ihn privat an. Und wir sagen ihm, warum gerade er gemeint ist.
  3. Gespräch: Wer Interesse zeigt, spricht zuerst mit uns. Wir fragen, warum er wechseln würde, ab wann er kann und was er erwartet. Dabei erzählen wir von deinem Betrieb. Und davon, was die Stelle besonders macht.
  4. Vorstellung: Stimmt die Person einem Gespräch mit dir zu, bekommst du ihren Namen und ihre Angaben. Was sie uns erzählt, ist ihre eigene Angabe. Zeugnisse und Nachweise siehst du dir im Gespräch an.

Das ist aufwendiger als eine Anzeige für viele. Dafür ist jeder Kontakt gezielt ausgewählt. Wie viele zustimmen, sagen wir dir nicht im Voraus zu: Ob jemand wechseln will, entscheidet er selbst. Wer wen anspricht, wann die Person zustimmt und wann du ihre Kontaktdaten bekommst, steht in deinem Auftrag.

Für welche Stellen sich Direktansprache lohnt

Direktansprache ist Einzelarbeit. Sie lohnt sich, wo es wenige passende Leute gibt und jeder viel wert ist. Für den dritten Gesellen in einer Kolonne ist sie meist zu aufwendig. Dafür gibt es Anzeigen in sozialen Netzwerken, das Social Recruiting.

  • Meister, die Verantwortung tragen sollen. Etwa als Elektromeister für die Betriebsleitung. Oder als SHK-Meister für Baustelle und Kundendienst.
  • Bauleiter und Poliere, die eine Baustelle allein führen. Mehr dazu auf der Seite zum Bauleiter.
  • Spezialisten, von denen es nur wenige gibt. Zum Beispiel Kältemechatroniker mit Sachkunde für Kältemittel.
  • Stellen, die nicht öffentlich werden sollen. Etwa weil du jemanden ersetzt, der noch im Betrieb ist.
Social Recruiting und Direktansprache im Vergleich
Social RecruitingDirektansprache
WieAnzeige in sozialen Netzwerken, im Namen deines BetriebsPersönliche Nachricht oder Anruf an einzelne Fachkräfte
WenViele Gesellen und Monteure in deinem UmkreisWenige ausgewählte Meister, Bauleiter, Spezialisten
SichtbarkeitÖffentlich, jeder kann die Anzeige sehenNicht öffentlich, nur der Angesprochene erfährt davon
Passt fürMehrere gleiche Stellen, viele passende LeuteEine wichtige Stelle, wenige passende Leute

Beide Wege lassen sich verbinden. Die Anzeige erreicht viele Leute. Die Direktansprache spricht die Einzelnen an, die selten auf Anzeigen klicken. Welcher Weg für deine Stelle passt, besprechen wir im Erstgespräch.

Diskretion: Was dein Wettbewerber erfährt und was nicht

Anders als eine Anzeige ist die Direktansprache nicht öffentlich. Von deiner Suche erfahren nur die Leute, die wir einzeln ansprechen. Kein Kunde, kein Lieferant und kein Mitarbeiter sieht eine Stellenanzeige. Niemand kann also daraus schließen, dass bei dir jemand gehen soll oder gegangen ist.

Für die Fachkraft gilt dasselbe. Wir sprechen sie privat an, nicht über ihren Arbeitgeber. Den Namen erfährst du erst, wenn sie einem Gespräch mit dir zugestimmt hat. Ob und wann sie ihrem Chef etwas sagt, entscheidet sie selbst. Von uns erfährt ihr Arbeitgeber nichts.

Was das nicht heißt

Diskret heißt nicht, dass die Fachkraft etwas nicht erfährt. Vor dem ersten Gespräch weiß sie, um welchen Betrieb es geht. Und warum wir sie angesprochen haben. Ein Wechsel mit falschen Vorstellungen hält nicht.

Ist Direktansprache erlaubt?

Kurz gesagt: ja, in den Grenzen des Wettbewerbsrechts. Jeder Arbeitnehmer darf seinen Arbeitgeber wechseln, wenn er seine Kündigungsfrist einhält. Wer ihn dabei anspricht, handelt nicht von vornherein unlauter. Unlauter handelt nach § 4 Nr. 4 UWG, wer einen Mitbewerber gezielt behindert. Wo genau diese Grenze liegt, entscheiden Gerichte im Einzelfall.

Hinweis

Das ist keine Rechtsberatung. Wir geben wieder, was im Gesetz steht. Hast du eine Frage zu deinem Fall, hilft dir ein Anwalt für Wettbewerbsrecht oder Arbeitsrecht.

Was du für eine Direktansprache mitbringen solltest

Ein Meister, den wir anrufen, fragt schnell: Warum sollte ich wechseln? Darauf brauchen wir vorher eine Antwort von dir. Das kann Geld sein, muss es aber nicht. Oft zählt anderes mehr: mehr Mitsprache, eine Aussicht auf Nachfolge, kürzere Wege. Oder Technik, die er in seinem jetzigen Betrieb nicht bekommt.

  • Eine klare Rolle: Was soll die Person tun, wem berichtet sie, wen führt sie?
  • Einen Gehaltsrahmen, der zur Region passt. Liegt er darunter, sagen wir es dir vorher.
  • Zeit für Gespräche: Wer angesprochen wurde, will dich als Inhaber kennenlernen. Nicht nur das Büro.

Wir sagen dir auch, wenn wir dir nicht helfen können. Wovon der Preis abhängt, erklärt die Seite zu den Kosten. Ob für deine Stelle eine Einstellungsgarantie in Frage kommt, prüfen wir vorher.

Häufige Fragen

Ruft Rheinwerk auch bei meinen Mitarbeitern an?

Das kann passieren. Wir suchen nach dem, was jemand kann, nicht nach seinem Arbeitgeber. Wer gut ist, wird angesprochen, von uns oder von anderen. Am besten schützt du dich mit einem Betrieb, aus dem niemand weg will. Wie das geht, steht im Ratgeber Mitarbeiterbindung im Handwerk.

Wie viele Leute spricht Rheinwerk für eine Stelle an?

So viele, wie in deinem Umkreis zur Stelle passen. Das klären wir vor Beginn, wenn wir die Region prüfen. Sind es zu wenige, erfährst du es dann. Nicht erst nach Wochen.

Was ist, wenn der Angesprochene nein sagt?

Dann ist das so. Wir drängen niemanden. Manchmal hat ein Nein einen Grund. Etwa wenn das Gehalt nicht reicht oder der Weg zu weit ist. Kommen solche Gründe öfter, besprechen wir mit dir, was sich an der Stelle ändern lässt.

Kann ich auch selbst direkt ansprechen?

Ja, in denselben rechtlichen Grenzen. Es kostet aber Zeit. Und im eigenen Ort spricht sich schnell herum, wer wen angerufen hat. Willst du das nicht, gib die Ansprache ab.

Sucht Rheinwerk auch für Stellen außerhalb meiner Region?

Ja, wenn du jemanden suchst, der umzieht oder im ganzen Land auf Montage ist. Das legen wir im Erstgespräch fest. Meist suchen wir in der Region. Denn der Arbeitsweg entscheidet bei jedem Wechsel mit.

Quellen

Jede Zahl auf dieser Seite hat eine Quelle. Hier steht, welche, mit Stand.

  1. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 4 Mitbewerberschutz, Stand 13.10.2026

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Wir prüfen deine Region, dein Angebot und den Arbeitsmarkt. Dann sagen wir dir ehrlich, ob wir dir helfen können. Auch wenn die Antwort nein lautet.

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