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Meister führt einen neuen Kollegen durch die Tischlerei

Ratgeber · Personal halten

Onboarding im Handwerk: So bleibt dein neuer Mitarbeiter

Du hast endlich jemanden gefunden. Jetzt entscheidet sich in wenigen Wochen, ob er bleibt. Diese Checkliste führt dich von der Unterschrift bis Tag 100. Du brauchst dafür keine Personalabteilung und keine Stapel an Formularen.

Fachlich geprüft von Jan-Luka Koch und Sascha Kruse, Strategieberatung
Stand

Warum die Probezeit entscheidet

Eine Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB). Das gilt für dich, aber genauso für deinen neuen Mitarbeiter. Wer nach drei Wochen merkt, dass es nicht passt, ist nach fünf Wochen weg. Was die Probezeit sonst ausmacht, steht im Glossar. Das ist keine Rechtsberatung. Die Einzelheiten regeln dein Arbeits- und gegebenenfalls dein Tarifvertrag.

Wie oft das passiert, zeigt eine Befragung aus dem Sommer 2024. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat sie für das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) gemacht. Von 812 Betrieben aller Branchen hatten 23,9 Prozent Kündigungen von Mitarbeitern in der Probezeit. Das ist fast jeder vierte Betrieb. 14,7 Prozent erlebten sogar das: Jemand hat den Vertrag unterschrieben und gar nicht erst angefangen.

Was das für dich heißt

Die Einarbeitung beginnt nicht am ersten Arbeitstag, sondern mit der Unterschrift. Sie ist nicht vorbei, wenn der Neue weiß, wo das Lager ist. Vorbei ist sie, wenn er nach Tag 100 sagt: Hier bleibe ich.

Offener Spind mit neuer Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhen

Vor Tag 1: Was vorbereitet sein muss

Zwischen Unterschrift und erstem Arbeitstag liegen oft Wochen. Dein neuer Mitarbeiter arbeitet bei seinem alten Betrieb noch die Kündigungsfrist ab. Wie lange das dauern kann, steht im Ratgeber wie lange eine Stellenbesetzung dauert. In dieser Zeit versucht sein alter Chef oft, ihn zu halten. Meldest du dich dann nicht, verlierst du ihn, bevor er angefangen hat.

  • Einmal pro Woche kurz anrufen oder schreiben, ohne Anlass. „Wir freuen uns, dass du kommst.“ reicht.
  • Größen für Arbeitskleidung und Schuhe abfragen und alles bestellen, damit es am ersten Tag da ist.
  • Den Paten benennen und ihn vorab einmal anrufen lassen.
  • Zum nächsten Grillabend, zur Weihnachtsfeier oder zum Frühstück in die Werkstatt einladen, wenn es zeitlich passt.
  • Dem Team Bescheid sagen: wer kommt, wann, was er kann und mit wem er anfängt.

Dazu kommt Papier, das du nicht vergessen darfst. Das Nachweisgesetz regelt, bis wann ein Arbeitnehmer die wesentlichen Bedingungen schriftlich bekommen muss. Steht alles im unterschriebenen Arbeitsvertrag, ist das meist schon erledigt. Das ist keine Rechtsberatung. Lass dir den Vertrag im Zweifel von deiner Handwerkskammer oder deinem Anwalt prüfen.

Was der Arbeitnehmer bis wann schriftlich haben muss
SpätestensWelche Angaben
am ersten ArbeitstagNamen und Anschriften beider Seiten, Lohn mit allen Bestandteilen wie Überstunden, Zuschlägen und Prämien sowie Fälligkeit, Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten
am siebten Kalendertag nach BeginnBeginn, gegebenenfalls Befristung, Arbeitsort, Beschreibung der Tätigkeit, Dauer der Probezeit, Regeln zu Überstunden
einen Monat nach BeginnUrlaub, Anspruch auf Fortbildung, betriebliche Altersversorgung, Ablauf einer Kündigung, Hinweis auf Tarifverträge
Nachweisgesetz § 2 Abs. 1, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 13.10.2026

Der erste Tag: erst ankommen, dann losfahren

Der häufigste Fehler am ersten Tag: Der Neue sitzt um sieben Uhr bei einem Kollegen im Wagen. Abends weiß er nicht, wem er was sagen soll. So fühlt sich niemand willkommen. Plan den Vormittag in der Werkstatt. Die Baustelle kommt danach.

  1. Du begrüßt ihn selbst. Nicht der Vorarbeiter, nicht das Büro. Fünf Minuten vom Chef sagen mehr als jede Willkommensmappe.
  2. Rundgang: Werkstatt, Lager, Fahrzeuge, Büro, Pausenraum, Toiletten, wo der Kaffee steht.
  3. Arbeitskleidung, Schutzausrüstung, Schlüssel, Telefon, Zugang zur Zeiterfassung oder zur Auftrags-App.
  4. Unterweisung im Arbeitsschutz. Sie ist kein Formular zum Abhaken, sondern Pflicht. Der Arbeitgeber muss bei der Einstellung unterweisen, bevor die Arbeit beginnt (§ 12 Abs. 1 ArbSchG). Gerüst, Leiter, Maschinen, Gefahrstoffe, Erste Hilfe.
  5. Werkzeug ausgeben und quittieren lassen. Fehlt etwas, wird es diese Woche besorgt, nicht irgendwann.
  6. Mittag mit dem Paten und den Kollegen, mit denen er in den nächsten Wochen arbeitet.
  7. Nachmittags mit auf eine Baustelle, die gut läuft. Nicht auf die, bei der gerade alles schiefgeht.
  8. Am Abend zwei Minuten: Wie war der Tag? Was fehlt dir noch?

Woche 1: Pate, Werkzeug, erste Baustelle

Der Pate ist das Wichtigste bei der Einarbeitung. Er ist nicht der Chef, sondern ein erfahrener Kollege. Den kann der Neue alles fragen, ohne sich zu blamieren. Der Pate muss das wollen, und er braucht dafür Zeit. Bleibt sein Tagespensum gleich, empfindet er den Neuen als Last. Das merkt der Neue sofort.

  • Der Neue fährt die erste Woche mit dem Paten, möglichst immer mit demselben.
  • Er lernt deine Abläufe kennen: Aufträge, Stundenzettel, Materialbestellung, Abnahme beim Kunden, Notdienst.
  • Er bekommt in der ersten Woche eine Aufgabe, die er allein fertig macht. Klein, aber seine. Du siehst, was er kann. Und er merkt, dass du ihm etwas zutraust.
  • Am Freitag ein kurzes Gespräch zu dritt mit dem Paten: Was lief gut? Was war neu? Was fehlt noch?

Ein Hinweis zum Fachlichen: Auch ein erfahrener Geselle kennt deine Kunden, deine Hersteller und deine Software nicht. Ein Kundendienstmonteur hat vielleicht zwanzig Jahre Gasthermen gewartet. Trotzdem braucht er Zeit für deine Wärmepumpen. Und dafür, wie dein Betrieb mit Kunden umgeht. Sag ihm, was du in welcher Woche von ihm erwartest. Dann misst er sich nicht an dem Kollegen, der seit zehn Jahren da ist.

Gespräche an Tag 30, 60 und 100

Drei kurze Gespräche, jeweils eine halbe Stunde, mit festen Terminen im Kalender. Sie ersetzen das Nachfragen im Vorbeigehen. Beide Seiten können so rechtzeitig etwas ändern. Wer erst nach fünf Monaten merkt, dass es hakt, hat kaum noch Zeit vor dem Ende der Probezeit.

Die drei Gespräche in der Probezeit
ZeitpunktWorum es gehtWoran du merkst, dass es läuft
Tag 30Ankommen: Fühlt er sich im Team wohl? Hat er alles, was er braucht? Stimmt die Stelle mit dem überein, was im Gespräch versprochen wurde?Er stellt Fragen, macht erste Vorschläge, erledigt kleine Aufträge allein
Tag 60Arbeit: Was kann er schon allein, wo braucht er noch Hilfe? Was möchte er lernen? Erste Rückmeldung von dir, ehrlichEr fährt erste eigene Baustellen oder Kundentermine, der Pate wird seltener gebraucht
Tag 100Zukunft: Wie geht es nach der Probezeit weiter? Welche Weiterbildung, welcher nächste Schritt? Was soll im ersten Jahr passieren?Er arbeitet selbstständig, Kunden und Kollegen fragen nach ihm

Im Gespräch an Tag 30 lohnt eine Frage besonders: „Was ist anders, als du es dir vorgestellt hast?“ Hier kommt heraus, was im Bewerbungsgespräch geschönt wurde, auf beiden Seiten. Hast du vorher offen über Notdienst, Fahrwege und Lohn geredet, gibt es hier weniger Überraschungen. Welche Fragen dabei helfen, steht im Ratgeber zum Bewerbungsgespräch im Handwerk.

Wenn es nicht passt

Manchmal zeigt sich in den ersten Wochen, dass es nicht passt. Sprich das früh und offen an. Gib eine klare Chance mit konkreten Zielen bis zum nächsten Gespräch. Geht es dann immer noch nicht, trennt euch in der Probezeit. Das ist für beide Seiten besser als ein Jahr Ärger.

Checkliste für Tag 1 bis 100

Zum Ausdrucken und Abhaken. Trag für jeden Punkt den Namen ein, wer ihn erledigt. Ein Punkt ohne Namen wird erfahrungsgemäß vergessen.

Checkliste Einarbeitung im Handwerksbetrieb
WannWasWer
nach der UnterschriftWöchentlich melden, Kleidergrößen abfragen, Paten benennen, Team informierenChef
vor Tag 1Vertrag und Nachweise vollständig, Kleidung und Schutzausrüstung bestellt, Werkzeug und Telefon bereit, Zugänge angelegt, Einsatzplan für Woche 1Chef, Büro
Tag 1Begrüßung durch den Chef, Rundgang, Unterweisung Arbeitsschutz, Werkzeug quittiert, Mittag mit dem Team, AbendgesprächChef, Pate
Woche 1Mit dem Paten unterwegs, Abläufe kennenlernen, erste eigene Aufgabe, FreitagsgesprächPate
Woche 2 bis 4Erste kleine Aufträge allein, Fragen sammeln, Hersteller- und Produktschulungen planenPate, Vorarbeiter
Tag 30Gespräch: Ankommen und offene WünscheChef
Tag 60Gespräch: Was klappt allein, was muss er noch lernenChef, Pate
Tag 100Gespräch: Ausblick nach der Probezeit, Weiterbildung, nächster SchrittChef
vor Ende der ProbezeitEntscheidung treffen und dem Mitarbeiter mitteilen, nicht stillschweigend auslaufen lassenChef

Nach Tag 100 hört die Arbeit nicht auf, sie wird nur anders. Wie du Leute hältst, die schon Jahre da sind, steht im Ratgeber Mitarbeiterbindung im Handwerk.

Findest du Fachkräfte über uns, kennen sie deine Stelle aus der Anzeige. Auf Wunsch rufen wir sie vorab an und klären die wichtigsten Fragen. Die Einarbeitung ersetzt das nicht. Die bleibt deine Aufgabe, und sie ist die wichtigste. Suchst du Hilfe für eine offene Stelle? Frag kostenlos und unverbindlich an: Jetzt Mitarbeiter finden.

Häufige Fragen

Wie lange darf die Probezeit sein?

Mit der kürzeren Kündigungsfrist von zwei Wochen höchstens sechs Monate (§ 622 Abs. 3 BGB). Ob es eine Probezeit gibt und wie lang sie ist, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag. Das ist keine Rechtsberatung.

Ich habe keine Zeit für so viel Einarbeitung. Reicht es nicht, wenn er mitfährt?

Mitfahren ist der Kern, aber nicht alles. Die drei Gespräche an Tag 30, 60 und 100 kosten dich zusammen anderthalb Stunden. Geht er in der Probezeit, kostet dich die neue Suche Monate.

Was mache ich, wenn er nach der Unterschrift gar nicht anfängt?

Das kommt vor: In der KOFA-Befragung hatten 14,7 Prozent der Betriebe solche Fälle. Halte zwischen Unterschrift und erstem Tag regelmäßig Kontakt. Bricht der Kontakt ab, frag direkt nach. Warte nicht bis zum ersten Tag.

Wer sollte Pate werden?

Ein erfahrener Kollege, der gern erklärt und im Team anerkannt ist. Nicht unbedingt der fachlich Beste, sondern der Geduldigste. Gib ihm in den ersten Wochen weniger eigene Aufträge. Sonst fällt die Einarbeitung weg.

Quellen

Jede Zahl auf dieser Seite hat eine Quelle. Hier steht, welche, mit Stand.

  1. Bürgerliches Gesetzbuch § 622 Abs. 3: Kündigung während der Probezeit, Stand 13.10.2026
  2. Nachweisgesetz § 2: Nachweispflicht, Stand 13.10.2026
  3. Arbeitsschutzgesetz § 12: Unterweisung, Stand 13.10.2026
  4. KOFA Studie 4/2025: Fachkräfte finden und binden (Institut der deutschen Wirtschaft), Abbildung 2, Stand 13.10.2026

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