Warum die meisten Anzeigen niemand liest
Die meisten Anzeigen sind für die falsche Person geschrieben. Viele klingen wie aus einer Personalabteilung, obwohl ein Monteur sie lesen soll. Aufgezählt wird, was der Betrieb erwartet. Was er bietet, steht versteckt. Und es fehlt die Angabe, nach der jeder Handwerker zuerst sucht: was er verdient.
- Kein Gehalt. Wer keinen Betrag nennt, wird übersprungen. Der Leser nimmt an, dass es wenig ist.
- Alles klingt gleich. „Abwechslungsreiche Tätigkeit, junges Team, leistungsgerechte Bezahlung“ steht in fast jeder Anzeige. Wer das liest, weiß über deinen Betrieb danach nichts.
- Die Bewerbung ist ein Hindernis. Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse als PDF: Das macht ein Geselle nicht abends nach der Baustelle.
- Die Anzeige erreicht die Richtigen nicht. Eine Anzeige erreicht nur, wer gerade sucht. Die meisten guten Fachkräfte haben eine Stelle und lesen keine Anzeigen. Woran das liegt, steht im Ratgeber Fachkräftemangel im Handwerk.

Aufbau einer Anzeige, die gelesen wird
Die Reihenfolge richtet sich danach, was der Leser wissen will. Was der Betrieb sagen möchte, kommt später. Was oben steht, entscheidet, ob der Rest gelesen wird.
- Überschrift: Beruf, Zusatz, Ort. Die Berufsbezeichnung, wie Handwerker sie selbst suchen, dazu (m/w/d) und der Ort. Kein Fantasietitel.
- Die drei Fakten zuerst. Gehalt oder Spanne, Arbeitszeit, Einsatzgebiet. In drei kurzen Zeilen, noch vor dem ersten Satz über den Betrieb.
- Was du bei uns machst. Die Arbeit, wie sie wirklich ist. Neubau oder Bestand, Baustelle oder Kundendienst, allein oder in der Kolonne. Und wie weit die Fahrten sind.
- Was du mitbringst. Nur, was wirklich Pflicht ist, etwa der Gesellenbrief und der Führerschein. Jede Wunschanforderung mehr hält jemanden ab, der passen würde.
- Was wir bieten. Konkret und prüfbar. Etwa Firmenwagen auch privat, Werkzeug gestellt, bezahlte Bereitschaft, Schulungen beim Hersteller. Oder wer die Arbeitskleidung wäscht.
- Wer wir sind. Zwei bis drei Sätze: wie viele Leute, seit wann, was der Betrieb hauptsächlich macht.
- So meldest du dich. Ein Name, eine Telefonnummer, ein Messengerkanal. „Ruf an oder schreib uns, ein Lebenslauf reicht später“ senkt die Hürde.
Bei der Formulierung hilft ein Blick ins Gesetz. Eine Stelle darf nicht gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen (§ 11 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Das Gesetz schützt unter anderem vor Benachteiligung wegen Geschlecht, Alter und ethnischer Herkunft (§ 1 AGG). Deshalb steht hinter der Berufsbezeichnung (m/w/d). Und deshalb sind Sätze wie „junges Team“ oder „Muttersprache Deutsch“ riskant. Sie können Bewerber nach Alter oder Herkunft aussortieren. Schreib stattdessen, was die Arbeit verlangt. Etwa: „Deutsch so gut, dass du mit Kunden sprechen kannst“. Das ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel lass die Anzeige von deinem Verband oder einem Fachanwalt prüfen.
Gehalt angeben: ja oder nein?
Ja. Handwerker vergleichen zuerst den Lohn. Eine Anzeige mit Betrag wird gelesen, eine ohne wird übersprungen. Willst du dich nicht auf eine Zahl festlegen, nenn eine Spanne. Schreib dazu, wovon sie abhängt: Erfahrung, Meisterbrief, Kundendienst mit Bereitschaft. Was in deinem Beruf und deiner Region gezahlt wird, zeigen die Ratgeber zu den Gehältern im Handwerk. Etwa zum Gehalt eines Elektrikers oder eines Anlagenmechanikers SHK.
Dazu kommt eine rechtliche Entwicklung. Die Europäische Union hat 2023 die Entgelttransparenzrichtlinie beschlossen, die Richtlinie (EU) 2023/970. Danach müssen die Mitgliedstaaten Bewerbern unter anderem einen Anspruch geben. Sie sollen das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne erfahren. Die Mitgliedstaaten mussten das bis zum 7. Juni 2026 in eigenes Recht umsetzen. So steht es im Abschlussbericht einer Kommission. Das Bundesfamilienministerium hatte sie zur Umsetzung eingesetzt.
Deutschland hat diese Frist verstreichen lassen. Im Juli 2026 teilte die Bundesregierung dem Bundestag mit, dass ein Gesetzentwurf vorbereitet werde und noch einzelne Fragen offen seien. Am 8. September 2026 forderte ein Antrag im Bundestag die Regierung auf, endlich einen Entwurf vorzulegen. Wir haben die amtlichen Quellen am 13. Oktober 2026 geprüft. Ein deutsches Umsetzungsgesetz gab es da noch nicht. Erst dieses Gesetz legt fest, wie die Pflicht für deinen Betrieb aussieht. Also ob die Spanne in die Anzeige muss. Oder ob es reicht, sie vor dem Gespräch zu nennen.
Was du jetzt schon tun kannst
Nenn in jeder Anzeige einen Betrag oder eine Spanne. Das bringt dir heute mehr Rückmeldungen. Und morgen ist es sehr wahrscheinlich ohnehin Pflicht. Leg die Spanne so fest, dass du sie jedem Bewerber für dieselbe Stelle gleich erklären kannst. Das ist keine Rechtsberatung. Den aktuellen Stand prüfst du vor jeder größeren Suche bei deiner Kammer oder deinem Verband.
Floskeln, die abschrecken, und was besser ist
Die Faustregel: Jeder Satz muss etwas sagen, das nur auf deinen Betrieb zutrifft. Was in jeder Anzeige stehen könnte, kannst du streichen. Die Beispiele rechts sind Muster, setz deine eigenen Fakten ein.
| Statt | Besser |
|---|---|
| „Attraktive Vergütung“ | „[Betrag] bis [Betrag] Euro brutto im Monat, je nach Erfahrung“ |
| „Junges, dynamisches Team“ | „[Zahl] Monteure, [Zahl] Azubis, der Chef fährt selbst noch mit raus“ |
| „Abwechslungsreiche Tätigkeit“ | „Mal Altbausanierung, mal Neubau, mal Kundendienst, alles im Umkreis von [Zahl] Kilometern“ |
| „Flexibilität wird vorausgesetzt“ | „Bereitschaft jede [Zahl]. Woche, bezahlt mit [Betrag] pro Einsatz“ |
| „Flache Hierarchien“ | „Du hast die Handynummer vom Chef und bekommst eine Antwort“ |
| „Moderne Ausstattung“ | „Eigener Transporter, den du mit nach Hause nimmst, Werkzeug gestellt“ |
| „Belastbar und teamfähig“ | weglassen, das schreibt jeder |
| „Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen“ | „Ruf an oder schreib uns per Messenger, Unterlagen brauchen wir erst später“ |
Vorher: so klingen viele Anzeigen
- Wir suchen einen motivierten Anlagenmechaniker SHK (m/w/d).
- Wir bieten eine attraktive Vergütung und ein junges Team.
- Du bist belastbar, flexibel und teamfähig.
- Bitte sende uns deine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen.
Nachher: dieselbe Stelle, konkret
- Anlagenmechaniker SHK im Kundendienst in [Ort], [Betrag] bis [Betrag] Euro brutto im Monat.
- Fester Bezirk im Umkreis von [Zahl] Kilometern, Kundendienstwagen auch nach Feierabend.
- Bereitschaft jede [Zahl]. Woche, bezahlt mit [Betrag] pro Einsatz.
- Ruf [Name] an unter [Telefon], ein Lebenslauf kann später kommen.
Muster mit Platzhaltern, keine echte Anzeige. Setz nur ein, was du wirklich bietest.
Ein Wort zur Ansprache: Im Handwerk ist das Du üblich. Eine Anzeige im Du liest sich näher. Wichtig ist nur, dass du dabei bleibst. Wer oben duzt und im Bewerbungsteil siezt, wirkt uneinheitlich.
Muster: Gliederung für Elektro, SHK und Dach
Die folgenden Gliederungen sind keine fertigen Anzeigen, sondern Vorlagen. In eckigen Klammern steht, was du selbst einsetzt. Was nicht zu deinem Betrieb passt, lässt du weg. Schreib nichts hinein, was du nicht bietest. Merkt ein Bewerber im Gespräch, dass die Anzeige geschönt war, ist er weg.
- Elektro: Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik (m/w/d) in [Ort]. Oben: [Gehaltsspanne] brutto, [Wochenstunden] Stunden, Einsatz im Umkreis von [Kilometer]. Arbeit: Installation in [Wohnbau, Gewerbe oder Sanierung], Verteilerbau, Prüfen und Messen, [Photovoltaik oder Ladetechnik, falls du das anbietest]. Mitbringen: abgeschlossene Ausbildung als Elektroniker oder vergleichbar, Führerschein Klasse B. Bieten: [Firmenwagen, Werkzeug, Schulungen, Zuschläge]. Melden: [Name], [Telefon], [Messenger].
- SHK: Anlagenmechaniker SHK (m/w/d) im Kundendienst in [Ort]. Oben: [Gehaltsspanne] brutto, [Arbeitszeit], Bereitschaft [Rhythmus und Vergütung]. Arbeit: Wartung und Störungssuche an [Gas, Öl, Wärmepumpe], Badsanierung [ja oder nein], wie viele Kunden am Tag ungefähr. Mitbringen: Gesellenbrief Anlagenmechaniker SHK oder Gas-Wasser-Installateur, Führerschein Klasse B. Bieten: [Kundendienstwagen, Herstellerschulungen, Tablet statt Zettel]. Melden: [Name], [Telefon], [Messenger].
- Dach: Dachdecker (m/w/d) in [Ort]. Oben: [Gehaltsspanne] brutto, [Arbeitszeit], feste Kolonne mit [Zahl] Leuten. Arbeit: [Steildach, Flachdach, Abdichtung, Klempnerarbeiten], Neubau oder Sanierung, wie dein Betrieb mit schlechtem Wetter und Winter umgeht. Mitbringen: Gesellenbrief Dachdecker, Schwindelfreiheit, Führerschein [Klasse]. Bieten: [Fahrt zur Baustelle im Firmenfahrzeug, Arbeitskleidung, Zuschläge]. Melden: [Name], [Telefon], [Messenger].
Was in diesen Gewerken für Bewerber zählt, steht auf den Seiten für Elektrotechnik, für Sanitär, Heizung, Klima und für die Dachdeckerei. Dort steht auch, wie wir in diesen Gewerken suchen. Für den Kundendienst im SHK-Handwerk gibt es eine eigene Seite zum Kundendienstmonteur.
Wo die Anzeige stehen sollte
Eine Anzeige wirkt dort, wo Handwerker sie sehen. Das ist öfter offline, als man denkt: am Firmenwagen, am Bauzaun, beim Großhändler am Tresen. Im Netz sind es die Jobbörsen und deine eigene Website. Dazu kommt die Bundesagentur für Arbeit. Ihr Arbeitgeber-Service ist für Betriebe kostenfrei.
Auf der eigenen Website lohnt sich ein zusätzlicher Schritt. Google zeigt Stellen direkt in den Suchergebnissen an. Das heißt Google for Jobs. Damit deine Stelle dort auftaucht, braucht die Seite Angaben, die Google maschinell lesen kann. Die Umsetzung macht dein Webdienstleister. Die Regeln dahinter solltest du kennen:
- Eine Seite je Stelle. Google erlaubt die Angaben nur auf Seiten mit genau einer Stellenausschreibung. Eine Liste aller Stellen reicht nicht.
- Pflicht sind unter anderem Titel, Beschreibung, Arbeitgeber, Arbeitsort und Datum der Veröffentlichung. Das Gehalt ist empfohlen. Angeben darf es nur der Arbeitgeber selbst.
- Was in den Angaben steht, muss auch sichtbar auf der Seite stehen.
- Ist die Stelle besetzt, muss sie raus. Google lässt abgelaufene Stellen nicht zu und kann bei Verstößen manuell eingreifen.
Was eine Stellenanzeige im Gesamtbild leisten kann und was nicht, steht auch im Glossar.
Wenn die Anzeige nicht reicht
Selbst die beste Anzeige hat eine Grenze: Sie erreicht nur, wer sucht. In Berufen, in denen fast alle eine Stelle haben, ist das ein kleiner Kreis. Die anderen heißen passive Kandidaten. Sie würden wechseln, wenn das Angebot stimmt. Aber sie suchen nicht danach.
- Diese Leute erreichst du über Ansprache in sozialen Netzwerken. Wie das funktioniert, steht auf der Seite Social Recruiting für Handwerksbetriebe.
- Oder über die direkte, persönliche Ansprache einzelner Fachkräfte, die Direktansprache.
- Welche Wege es insgesamt gibt und wofür sie taugen, vergleicht der Ratgeber Mitarbeiter finden im Handwerk.
Eine gute Anzeige brauchst du trotzdem. Wer über soziale Netzwerke oder persönlich angesprochen wird, schaut zuerst nach deinem Betrieb. Rheinwerk Personal übernimmt für deinen Betrieb die gezielte Mitarbeitersuche. Wir sprechen Fachkräfte an, die gerade nicht suchen, regional und in deinem Namen. Wer passt, stellst du fest bei dir ein. Ob und wie wir dir helfen können, sagen wir dir in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Frag kostenlos und unverbindlich an: Jetzt Mitarbeiter finden.
Häufige Fragen
Muss ich das Gehalt in die Anzeige schreiben?
Stand unserer Prüfung am 13.10.2026: Deutschland hat die EU-Entgelttransparenzrichtlinie noch nicht in ein Gesetz umgesetzt. Die Richtlinie verpflichtet Deutschland aber, Bewerbern einen Anspruch auf das Einstiegsentgelt oder die Spanne zu geben. Unabhängig davon beantwortet ein Betrag die erste Frage jedes Bewerbers. Das ist keine Rechtsberatung.
Wie lang darf eine Stellenanzeige sein?
So lang, dass alle Fakten drinstehen. Und so kurz, dass sie auf dem Handy nicht nervt. Entscheidend ist der Anfang. Beruf, Ort, Gehalt, Arbeitszeit und Einsatzgebiet müssen ohne Weiterwischen zu sehen sein.
Duzen oder siezen in der Anzeige?
Im Handwerk ist das Du verbreitet und wirkt näher. Wichtig ist, dass du dich entscheidest. Bleib dabei, von der Überschrift bis zum Bewerbungsweg.
Warum melden sich auf meine Anzeige nur Leute, die nicht passen?
Eine Anzeige erreicht nur Leute, die gerade suchen. In knappen Berufen sind das oft nicht die, die du willst. Eine bessere Anzeige hilft. Für Fachkräfte mit fester Stelle brauchst du zusätzlich Wege zu Leuten, die nicht suchen.
Muss ich (m/w/d) schreiben?
Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Stellenanzeigen, die wegen des Geschlechts oder anderer geschützter Merkmale benachteiligen. Der Zusatz (m/w/d) ist der übliche Weg, das deutlich zu machen. Das ist keine Rechtsberatung.
Quellen
Jede Zahl auf dieser Seite hat eine Quelle. Hier steht, welche, mit Stand.
- Abschlussbericht der Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Stand 24.10.2025
- Deutscher Bundestag, heute im bundestag 587/2026: Antwort der Bundesregierung zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie, Stand 16.07.2026
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7916: Antrag „Entgelttransparenzrichtlinie europarechtskonform umsetzen“, Stand 08.09.2026
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz § 11: Ausschreibung, Stand 13.10.2026
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz § 1: Ziel des Gesetzes, Stand 13.10.2026
- Google Search Central: Strukturierte Daten für Stellenausschreibungen (JobPosting), Stand 12.09.2026
- Bundesagentur für Arbeit: Arbeitgeber-Service, Stand 13.10.2026

